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Stellungnahme des GI-FB Sicherheit zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Der GI-Fachbereich Sicherheit hat zum aktuellen Gesetzentwurf für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 gegenüber dem Innenministerium als auch dem Innenausschuss Stellung bezogen und substanzielle Änderungen eingefordert:

- Zu den kritischen Infrastrukturen sollten auch Zulieferer und Hersteller zählen, die innerhalb eines Sektors eine maßgebliche Bedeutung haben, d.h. mind. 50 % der im Sektor gelisteten kritischen Infrastrukturen mit Schlüsseltechnik bedienen

- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sollte als eigenständige oberste Bundesbehörde neu aufgestellt werden

- Die Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten bedarf einer präzisen rechtswirksamen Festlegung und einer ausreichend langen Übergangsfrist, zumal es sich im Kontext von kritischen Infrastrukturen hierbei überwiegend um solche Komponenten handeln dürfte, die über einen längerfristigen LifeCycle verfügen und die gesamte Zertifizierungslandschaft überhaupt erst noch aufgebaut werden muss; eine verfassungsmäßige Regelung erfordert eine ausreichende Gewaltenteilung, die zulassende und prüfende Kompetenzen differenziert

- Kritische Infrastrukturen sollten dazu verpflichtet werden, einen ausreichend unabhängigen Informationssicherheitsbeauftragten (analog zur Funktion eines Datenschutzbeauftragten) zu benennen