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Stellungnahme des GI-FB Sicherheit zum Konsultationsverfahren des BfDI über Anonymisierung

Der Fachbereich Sicherheit hat unter Federführung der FG Management von Informationssicherheit am 09.03.2020 Stellung bezogen zum Konsultationsverfahren des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu Fragen der Anonymisierung unter der DSGVO.

Das berechtigte Interesse wird darin ebenfalls als zulässige Rechtsgrundlage zur Durchführung von Anonymisierungsverfahren angesehen. In allen Fällen muss eine durchgeführte Anonymisierung aber einen ausreichenden Grad der Anonymisierung erfüllen, der genauer anzugeben ist. Zudem sind die mit diesem Grad verbleibenden Risiken vor allem der Re-Identifizierung zu bestimmen.