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Stellungnahme des GI-FB Sicherheit zur Anhörung gemäß § 8a Abs. 5 BSIG

Im Rahmen der Anhörung des BSI gemäß § 8a Abs. 5 BSIG zu den grundsätzlichen Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) für KRITIS-Betreiber setzt sich der GI-Fachbereich Sicherheit dafür ein, unnötigen Overhead auf Seiten aller Beteiligten (KRITIS-Betreiber, Prüfer und BSI) zu vermeiden und Nachweis-Prüfungen auch via Videokonferenz zu ermöglichen.